Forschung - Entwicklung - Innovation

Antikollisionssystem

Rotmilan im Flug
Fliegender Rotmilan

Durch die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen wird in die Lebensräume - vor allem von Vögeln - eingegriffen. Daher erfordern der Bau und der Betrieb von Windrädern mit Blick auf die heimischen Arten besondere Sensibilität. Die Vorgaben des Artenschutzrechtes müssen bei Planung, Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen berücksichtigt werden. Insbesondere § 44 Abs. 1 BNatSchG ist relevant, da er u.a. verbietet, Tiere der besonders geschützten Art zu töten, zu verletzen oder zu stören. Für die Minimierung von Konflikten mit windenergiesensiblen Greif- und Großvögel rücken immer mehr technische Systeme zur Betriebsregulierung in den Fokus. Diese kamera­- oder radargestützten Antikollisionssysteme können die Abschaltung eines Windrades auslösen, wenn sich ein Vogel den Rotoren nähert. Verschiedene Pilot­vorhaben und Forschungsprojekte untersuchen und entwickeln derzeit technische Erfassungssysteme für den Schutz von schlaggefährdeten Greifvogelarten beim Betrieb von Windenergieanlagen. Für eine künftige rechtssichere Anwendung solcher Systeme in Deutschland sind verschiedene Herausforderungen zu bewältigen und gesetzliche Anforderungen an ein Vogelerfassungssystem zu klären. Gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Windenergietechnik der Universität Rostock entwickelt das Institut ein eigenes Vogelerkennungssystem, befestigt am Turm der Windkraftanlage. Ziel ist es, mithilfe von Kameras herannahende geschützte Vogelarten sowie Vogelschwärme zu erkennen, die Flugbahn zu beobachten und bei Kollisionsrisiko die Windenergieanlage rechtzeitig abzuschalten bzw. in einen sogenannten Trudelmodus zu versetzen.

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